Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

 

Bitte beachten Sie die Mindest-Mietdauer von 1 Woche.

Jeder Gast erkennt mit der Reservierung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich mit Schlüsselübergabe an.
Buchung / Reservierungsbestätigung
Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung zustande. Die Reservierung ist erst nach Zahlungseingang verbindlich. Bis dahin behalten sich die Vermieter die anderweitige Vermietung ausdrücklich vor.
Die Höchstmietdauer beträgt 12 Monate.
Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie durch die Vermieter schriftlich bestätigt werden.
Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb der in der Reservierungsbestätigung genannten Frist per Überweisung durchzuführen. Barzahlung bei Anreise muss ausdrücklich vereinbart werden.
Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Anreise von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
-            bis 30 Tage vor Anreise 10 % des Gesamtmietpreises
-            bis 14 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtmietpreises
-            ab 2 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise bzw. vorzeitiger Abreise gesamter Mietpreis
Rücktritt durch die Vermieter
Die Vermieter können vor Anreise vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Anreise den Mietvertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Umgebung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Vermietung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigen die Vermieter nach Punkt a) den Mietvertrag, dann verfällt der Mietpreis.
Treten die Vermieter gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen die Vermieter den Mietvertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück, für den er das Haus nicht nutzen konnte.
An- und Abreise
Die Ankunftszeit ist am vorgesehenen Anreisetag ab 16.00 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig telefonisch die Vermieter.
Am Abreisetag muss das Haus spätestens um 10.00 Uhr verlassen und dem Vermieter besenrein und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Die Endreinigung erfolgt durch die Vermieter.
Abweichende An- bzw. Abreisezeiten vereinbaren Sie bitte schriftlich mit dem Vermieter.
Parken
Bei An- und Abreise dürfen Mieter zum Be- und Entladen ihres Fahrzeugs kurzfristig im Hof parken, sofern ein Parkplatz frei ist. Während der Mietdauer stehen die öffentlichen Parkplätze unterhalb der Kirche am Ortseingang kostenfrei zur Verfügung.
Haustiere
Haustiere sind im Haus aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
Reinigung des Hauses
Die Grundreinigung vor der Abreise erfolgt jeweils durch den Mieter unabhängig von der Reinigung durch den Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küche, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen / Saugen aller Räume, so dass das Ferienhaus besenrein übergeben werden kann. Die Reinigung durch den Vermieter umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche und Bad sowie das Waschen der Textilien.
Handtücher / Decken / Wäschewechsel
Die im Haus zur Verfügung gestellten Decken und Kissen mit Bezügen dürfen ausschließlich im Ferienhaus benutzt und nicht außer Haus mitgenommen werden. Hand- und Duschtücher werden durch den Mieter selbst mitgebracht. Sollten Sie Hand- und Duschtücher benötigen, können diese nach Absprache erhalten.
Rauchen
Im Ferienhaus herrscht absolutes Rauchverbot. Es ist nicht gestattet bei offenen Fenstern zu rauchen. Bitte gehen Sie zum Rauchen auf die Verandatreppe vor dem Haus und benutzen Sie den bereitgestellten Aschenbecher. Asche und Zigarettenkippen dürfen nicht in der Toilette, im Kompost, im gelben Sack, im Hof oder auf der Straße entsorgt werden.
Haftung
Die Haftung der Vermieter für Personen- oder Sachschäden der Mieter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am Ferienhaus sowie dessen Ausstattung bei schuldhaften oder grob fahrlässigen Handlungen. Entstandene Schäden und Verluste von Ausstattungsgegenständen sind den Vermietern unverzüglich anzuzeigen.
Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen
Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich den Vermietern anzuzeigen. Kommt der Mieter schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z. B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.
Sonstige Bestimmungen und Hinweise
Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist Mayen, für Klagen Kandel.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zur Folge.